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Gewerbliche und kommunale Förderung

Gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD)

Für eine Förderzusage der KfW haben Sie bereits eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellt, in der Sie die geplanten förderfähigen Maßnahmen beschrieben haben. Basierend darauf benötigt die KFW nun Angaben über die tatsächliche Umsetzung, welche Sie bitte in der nachfolgenden gewerblichen Bestätigung nach Durchführung (gBnD) erfassen.

Neue gBnD erstellen

für Förderprodukt *

Hinweis: Für die Förderprodukte „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Nichtwohngebäude“ und „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ erfassen Sie die gBnD bitte hier.

 

Wenn Sie Daten aus der angegebenen gBzA direkt in das gBnD-Formular übernehmen möchten, laden Sie hier bitte das Erfassungsprotokoll im PDF-Format hoch, das Sie nach Erfassung der gBzA von uns erhalten haben. Dies ist eine optionale Hilfestellung für die Erfassung der gBnD.

Erfassungsprotokoll der zugrunde liegenden gBzA

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Quelle: KfW Bankengruppe
Urheber/Fotograf: Thorsten Futh
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